Risikoleben

Über-Kreuz-Versicherung: Steuern sparen bei Paaren

SmartFinanz Redaktion·6 Min. Lesezeit

Bei hohen Versicherungssummen und bestehendem Vermögen kann die Risikolebensversicherung ein steuerliches Problem werden: Die Auszahlung fällt in den Nachlass und kann Erbschaftsteuer auslösen. Die Lösung heißt Über-Kreuz-Versicherung — ein einfacher Kniff, der dieses Problem elegant umgeht.

Das Problem: Erbschaftsteuer auf die RLV

Wenn du eine Risikolebensversicherung auf dein eigenes Leben abschließt und im Todesfall dein Partner die Summe erhält, zählt diese Auszahlung zum Nachlass — sie wird also zum Erbe hinzugerechnet.

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder (pro Kind): 400.000 €
  • Unverheiratete Partner: nur 20.000 €

Beispiel 1 (Ehepaar): Ein Paar besitzt eine Immobilie (Verkehrswert 450.000 €), hat 100.000 € Ersparnisse und eine RLV über 400.000 €. Stirbt ein Partner, erbt der andere: 450.000 + 100.000 + 400.000 = 950.000 €. Abzüglich Freibetrag 500.000 € bleiben 450.000 € steuerpflichtiges Erbe. Bei Steuerklasse I (11 %): 49.500 € Erbschaftsteuer.

Beispiel 2 (Unverheiratetes Paar): Gleiche Situation, aber unverheiratet. Freibetrag: nur 20.000 €. Steuerpflichtiges Erbe: 930.000 €. Bei Steuerklasse III (30 %): 279.000 € Erbschaftsteuer. Verheerend.

Die Lösung: Über-Kreuz-Versicherung

Das Prinzip ist einfach: Statt dass jeder Partner seinen eigenen Tod versichert, versichert jeder den Tod des anderen.

Normale RLV:

  • Partner A ist Versicherungsnehmer UND versicherte Person
  • Partner B ist Bezugsberechtigter
  • Stirbt A → Geld fällt in den Nachlass von A → B erbt → ggf. Erbschaftsteuer

Über-Kreuz-RLV:

  • Partner B ist Versicherungsnehmer (zahlt den Beitrag)
  • Partner A ist die versicherte Person (auf dessen Leben der Vertrag läuft)
  • Stirbt A → Geld geht an B als Versicherungsnehmer → fällt nicht in den Nachlass von A → keine Erbschaftsteuer

Das funktioniert, weil die Versicherungsleistung nicht dem Verstorbenen gehört, sondern dem überlebenden Partner als Versicherungsnehmer. Es ist kein Erbe, sondern eine eigene Vertragsleistung.

Wie richtet man es ein?

Für eine vollständige Absicherung brauchst du zwei Verträge:

Vertrag 1:

  • Versicherungsnehmer: Partner B
  • Versicherte Person: Partner A
  • Bezugsberechtigter: Partner B
  • → Stirbt A, bekommt B das Geld (steuerfrei, kein Nachlass)

Vertrag 2:

  • Versicherungsnehmer: Partner A
  • Versicherte Person: Partner B
  • Bezugsberechtigter: Partner A
  • → Stirbt B, bekommt A das Geld (steuerfrei, kein Nachlass)

Kosten: Zwei Verträge kosten in der Regel nicht mehr als zwei einzelne RLVs auf das je eigene Leben. Die Beiträge können sogar identisch sein, wenn beide Partner das gleiche Alter und den gleichen Gesundheitszustand haben. In unserem Risikoleben-Vergleich kannst du die passenden Tarife für eine Über-Kreuz-Absicherung finden.

Für wen ist die Über-Kreuz-Versicherung sinnvoll?

Besonders wichtig für unverheiratete Paare: Mit nur 20.000 € Freibetrag wird selbst eine moderate Versicherungssumme schnell steuerpflichtig. Die Über-Kreuz-Variante ist hier fast Pflicht.

Relevant für Ehepaare mit hoher Gesamtabsicherung: Wenn Immobilie, Ersparnisse und Versicherungssumme zusammen den Freibetrag von 500.000 € deutlich überschreiten, lohnt sich die Über-Kreuz-Struktur. Mit unserem Kassensturz kannst du prüfen, ob dein Gesamtvermögen die relevanten Freibeträge überschreitet.

Weniger relevant für: Ehepaare mit moderatem Vermögen und moderater Versicherungssumme, die zusammen den 500.000-€-Freibetrag nicht überschreiten.

Wichtige Hinweise und Fallstricke

Trennung/Scheidung: Bei einer Über-Kreuz-Versicherung ist der überlebende Partner Versicherungsnehmer — er hat also die Verfügungsgewalt über den Vertrag. Bei einer Trennung muss geklärt werden, was mit den Verträgen passiert. Im Trennungsfall sollten die Verträge umgestellt oder gekündigt werden.

Beitragszahlung: Technisch zahlt der Versicherungsnehmer (also der überlebende Partner) den Beitrag. In der Praxis ist es bei Paaren mit gemeinsamen Finanzen egal, von welchem Konto der Beitrag abgeht. Bei getrennten Finanzen sollte der Versicherungsnehmer auch tatsächlich den Beitrag zahlen — sonst könnte das Finanzamt die Beitragszahlungen als Schenkung werten.Gleichzeitiger Tod: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass beide Partner gleichzeitig sterben, sollte ein Nachrückendes Bezugsrecht vereinbart werden (z. B. die Kinder).

Nicht nur für Risikoleben: Das Über-Kreuz-Prinzip funktioniert auch bei Kapitallebensversicherungen und anderen Verträgen mit Todesfallleistung.

Bestehende Verträge umstellen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Umstellung bestehender Verträge möglich. Der aktuelle Versicherungsnehmer überträgt den Vertrag auf den Partner. Das sollte schriftlich beim Versicherer beantragt werden. Manche Versicherer akzeptieren das formlos, andere verlangen einen neuen Antrag.

Wichtig: Bei der Umstellung des Versicherungsnehmers darf keine erneute Gesundheitsprüfung für die versicherte Person fällig werden (die ändert sich ja nicht). Achte darauf, dass die Konditionen gleich bleiben.

Fazit: Einfacher Trick, große Wirkung

Die Über-Kreuz-Versicherung ist ein einfacher steuerlicher Gestaltungskniff, der bei hohen Versicherungssummen oder unverheirateten Paaren tausende bis zehntausende Euro Erbschaftsteuer sparen kann. Die Einrichtung ist unkompliziert, kostet nichts extra und sollte bei jeder neuen Risikolebensversicherung von Paaren als Standard geprüft werden.

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