Juniordepot

Juniordepot Steuern 2026: Freibeträge optimal nutzen

SmartFinanz Redaktion·8 Min. Lesezeit

Wer für sein Kind frühzeitig ein Juniordepot eröffnet, legt den Grundstein für eine solide finanzielle Zukunft. Doch so attraktiv das langfristige Sparen mit Aktien und ETFs auch ist — spätestens wenn die ersten Gewinne anfallen, stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht. Die gute Nachricht: Der deutsche Gesetzgeber räumt Kindern dieselben Freibeträge ein wie Erwachsenen, und wer diese geschickt kombiniert, kann erhebliche Summen steuerfrei erwirtschaften. In diesem Ratgeber erfährst du, wie das Steuersystem beim Juniordepot im Jahr 2026 funktioniert, welche Freibeträge du nutzen kannst und wie du mit konkreten Strategien das Maximum für dein Kind herausholt.


Welche Steuern fallen beim Juniordepot an?

Grundsätzlich unterliegen Kapitalerträge in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, was zu einem effektiven Steuersatz von 26,375 Prozent führt. Beim Juniordepot gilt nichts anderes — die Erträge des Kindes, also Dividenden, realisierte Kursgewinne und Zinsen, werden steuerlich dem Kind selbst zugerechnet, nicht den Eltern. Das ist ein entscheidender Vorteil, denn das Kind verfügt in der Regel über kein weiteres Einkommen und kann damit seine persönlichen Freibeträge voll ausschöpfen.

Konkret entstehen im Juniordepot folgende steuerpflichtige Ereignisse:

  • Dividenden und Ausschüttungen aus Aktien oder ETFs
  • Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  • Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (jährlich zu Beginn des Folgejahres)

Die Vorabpauschale ist dabei oft unterschätzt. Sie wird automatisch vom Depotanbieter einbehalten, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist. Eltern sollten darauf achten, dass auf dem Verrechnungskonto des Juniordepots stets etwas Liquidität liegt, damit es nicht zu unerwünschten Verkäufen kommt.


Die Freibeträge im Überblick: Was steht Kindern zu?

Im Jahr 2026 können folgende Freibeträge für das Juniordepot kombiniert werden:

1. Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person

Seit der Anhebung im Jahr 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für Kinder gilt derselbe Betrag. Das bedeutet: Die ersten 1.000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr sind steuerfrei — ohne jeglichen Nachweis. Um diesen Freibetrag beim Depotanbieter geltend zu machen, muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Ohne diesen Auftrag zieht die Depotbank automatisch Abgeltungsteuer ab, die dann über die Steuererklärung zurückgeholt werden muss.

2. Grundfreibetrag: 12.096 Euro (2026)

Kinder, die kein oder nur sehr geringes Einkommen haben, können ihren persönlichen Grundfreibetrag nutzen. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.096 Euro. Übersteigen die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, besteht die Möglichkeit, über eine Einkommensteuererklärung des Kindes die sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die individuelle Besteuerung günstiger ist als die Abgeltungsteuer — was bei Kindern fast immer der Fall ist, da ihr persönlicher Steuersatz bei null liegt.

3. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wenn absehbar ist, dass das Kind über mehrere Jahre keine Steuer zahlen muss, lohnt sich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt. Diese wird für bis zu drei Jahre ausgestellt und ermöglicht es, sämtliche Kapitalerträge ohne Steuerabzug zu vereinnahmen — über den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro hinaus. Die NV-Bescheinigung wird der Depotbank eingereicht, die dann keine Abgeltungsteuer einbehält.

Kombiniert ergibt sich folgendes Bild für 2026:

FreibetragBetrag
Sparerpauschbetrag1.000 Euro
Grundfreibetrag (via NV-Bescheinigung)12.096 Euro
Gesamtpotenzial steuerfreibis zu 13.096 Euro

Das bedeutet: Ein Kind kann im Jahr 2026 theoretisch bis zu 13.096 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen — vorausgesetzt, es hat kein weiteres Einkommen und die NV-Bescheinigung liegt der Bank vor.


Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt zur steuerfreien Rendite

Damit die Freibeträge tatsächlich wirken, sind einige organisatorische Schritte notwendig. Hier ist ein konkreter Leitfaden:

Schritt 1: Freistellungsauftrag einrichten

Beim Eröffnen des Juniordepots — oder nachträglich — musst du als Erziehungsberechtigter einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro für das Kind stellen. Das geht meist direkt online beim Depotanbieter. Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt pro Bank. Hat das Kind Konten bei mehreren Banken, muss der Betrag von 1.000 Euro aufgeteilt werden, darf aber in der Summe nie überschritten werden.

Schritt 2: NV-Bescheinigung beantragen

Falls die Kapitalerträge voraussichtlich den Sparerpauschbetrag übersteigen werden, beantrage beim Wohnsitzfinanzamt des Kindes eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Das Formular ist in der Regel einfach auszufüllen und kostenlos. Die Bescheinigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar des Ausstellungsjahres und läuft maximal drei Jahre.

Schritt 3: Jährliche Erträge im Blick behalten

Behalte die laufenden Erträge im Juniordepot im Auge. Viele Depotanbieter stellen dafür übersichtliche Jahresübersichten bereit. Sobald sich abzeichnet, dass die Erträge die Grenzen übersteigen könnten, solltest du handeln — zum Beispiel durch gezielte Verlustverrechnung oder durch Verschieben von Realisierungen ins nächste Jahr.

Schritt 4: Steuererklärung des Kindes prüfen

Übersteigen die Erträge trotz NV-Bescheinigung unerwartet die steuerfreien Grenzen, oder wurde zu viel Abgeltungsteuer einbehalten, lohnt sich eine Steuererklärung für das Kind. Die Günstigerprüfung sorgt in der Regel für eine vollständige Erstattung. Du kannst diese Erklärung als gesetzlicher Vertreter für das Kind einreichen.

Wenn du noch auf der Suche nach dem richtigen Anbieter bist, hilft dir unser Depot-Vergleich dabei, das beste Juniordepot mit günstigen Konditionen und einfacher Freistellungsauftrag-Verwaltung zu finden.


Rechenbeispiel: So viel bleibt netto im Juniordepot

Nehmen wir an, du sparst monatlich 100 Euro für dein Kind in einen thesaurierenden ETF — zum Beispiel auf den MSCI World. Nach zehn Jahren hast du 12.000 Euro eingezahlt. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Jahresrendite von 7 Prozent beläuft sich das Depot nach zehn Jahren auf rund 17.300 Euro. Der Gewinn beträgt also etwa 5.300 Euro.

Realisierst du diesen Gewinn zum Ende des zehnten Jahres in einem einzigen Schritt, fallen auf den Kursgewinn grundsätzlich 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an — also rund 1.398 Euro.

Nutzt du jedoch die Freibeträge optimal:

  • 1.000 Euro Sparerpauschbetrag deckt die ersten 1.000 Euro der Erträge ab
  • NV-Bescheinigung schützt die restlichen 4.300 Euro, sofern sie unter dem Grundfreibetrag bleiben

Ergebnis: Steuerbelastung = 0 Euro

Selbst bei deutlich höheren Beträgen — sagen wir, das Kind hat nach 18 Jahren ein Depot von 50.000 Euro mit 20.000 Euro Kursgewinn angesammelt — lässt sich durch gezieltes, gestaffeltes Entnehmen über mehrere Jahre die Steuerlast massiv reduzieren oder sogar auf null senken. Um solche Szenarien selbst durchzurechnen, empfehlen wir unseren Zinseszins-Rechner, mit dem du verschiedene Rendite- und Entnahmestrategien simulieren kannst.


Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Auch mit den besten Absichten passieren Fehler. Hier sind die häufigsten Stolperfallen beim Juniordepot und wie du sie umgehst:

Kein Freistellungsauftrag gestellt: Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer ein. Das Geld kann zwar über die Steuererklärung zurückgeholt werden, aber es bindet unnötig Kapital. Stelle den Freistellungsauftrag direkt bei Depoteröffnung.

NV-Bescheinigung vergessen zu erneuern: Die NV-Bescheinigung läuft nach drei Jahren aus. Wenn du die Erneuerung verpasst, zieht die Bank wieder Steuern ab. Notiere das Ablaufdatum im Kalender und beantrage die Verlängerung rechtzeitig.

Erträge der Eltern mit dem Depot des Kindes vermischen: Das Juniordepot muss auf den Namen des Kindes laufen. Wird Geld über ein Depot der Eltern geführt, werden die Erträge steuerlich den Eltern zugerechnet — und die Freibeträge des Kindes gehen verloren.

Vorabpauschale nicht berücksichtigt: Gerade bei thesaurierenden ETFs fällt jedes Jahr eine Vorabpauschale an. Diese wird automatisch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Ist kein oder zu wenig Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden, kann es zu Komplikationen kommen.

Gewinne auf einmal realisieren: Wer das Depot kurz vor dem 18. Geburtstag des Kindes komplett auflöst, riskiert, mit einem Schlag hohe Gewinne zu realisieren, die über die Freibeträge hinausgehen. Besser ist ein gestaffelter Verkauf über mehrere Jahre.

Übrigens lohnt es sich auch, die Sparplanentwürfe regelmäßig zu hinterfragen. Ein Blick in unseren ETF-Sparplan-Vergleich zeigt dir, welche Anbieter besonders günstige Konditionen für langfristige Sparpläne im Juniordepot bieten.


Fazit

Das Juniordepot ist 2026 eines der steuerlich attraktivsten Sparinstrumente überhaupt. Dank des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro und der Möglichkeit, über eine Nichtveranlagungsbescheinigung den gesamten Grundfreibetrag von 12.096 Euro zu nutzen, können Kinder bis zu 13.096 Euro Kapitalerträge pro Jahr völlig steuerfrei vereinnahmen. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber dem Sparen im eigenen Depot der Eltern, wo die Freibeträge häufig schon durch andere Kapitalanlagen ausgeschöpft sind.

Entscheidend ist, die organisatorischen Hausaufgaben zu machen: Freistellungsauftrag stellen, NV-Bescheinigung beantragen und die Erträge jährlich im Blick behalten. Wer das tut, kann über viele Jahre hinweg beachtliche Summen steuerfrei für seinen Nachwuchs aufbauen. Und je früher man anfängt, desto größer ist der Zinseszinseffekt — einer der mächtigsten Hebel in der privaten Geldanlage.


Häufige Fragen

Muss ich als Elternteil für das Juniordepot meines Kindes eine Steuererklärung abgeben?

Nein, du musst keine eigene Steuererklärung für das Juniordepot deines Kindes abgeben — es sei denn, die Kapitalerträge übersteigen die geltenden Freibeträge. In diesem Fall kannst du als gesetzlicher Vertreter eine Einkommensteuererklärung für das Kind einreichen und die Günstigerprüfung beantragen, die in den meisten Fällen zu einer vollständigen Steuererstattung führt.

Kann ich den Freistellungsauftrag für das Juniordepot meines Kindes selbst stellen?

Ja. Als Erziehungsberechtigter stellst du den Freistellungsauftrag im Namen deines Kindes bei der depotführenden Bank. Der Maximalbetrag von 1.000 Euro gilt dabei für das Kind selbst — unabhängig von deinem eigenen Freistellungsauftrag.

Was passiert mit dem Juniordepot, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht das Depot automatisch in den Besitz des Kindes über — es wird in ein reguläres Depot umgewandelt. Das Kind erhält dann die alleinige Verfügungsgewalt. Bestehende Freistellungsaufträge müssen gegebenenfalls angepasst werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eine gestaffelte Realisierung von Gewinnen steuerlich sinnvoll ist.

Gilt die NV-Bescheinigung auch für die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Ja, die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt auch für die Vorabpauschale. Die depotführende Bank berücksichtigt die NV-Bescheinigung bei der jährlichen Erhebung der Vorabpauschale und zieht keine Steuer ab — vorausgesetzt, die Bescheinigung liegt der Bank rechtzeitig, also vor dem Jahresbeginn, vor.

Fragen zum Thema? Frag Mel — sie hilft dir weiter.

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